Unser Angebot

  • Mofa:
    Bei einem Mofa handelt es sich um ein Fahrrad mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 Km/h. Außerdem benötigt man die Prüfbescheinigung zum Führen von Segways und einigen E-Bikes.
    Alter: mindestens 15 Jahre.

 

  • AM:
    Diese Klasse beinhaltet zwei- bis vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 Km/h und einem Hubraum von bis zu 50 ccm
    Alter: mindestens 16 Jahre.

 

  • A1 (125er Motorrad):
    Dies sind Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW. Bei einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/Kg. 
    Alter: mindestens 16 Jahre

 

  • A2 (Motorräder mit einer Leistung bis 48 PS):
    Die nächsthöhere Klasse nach A1 schließt Motorräder ein, welche eine maximale Motorleistung von 35 kW haben. Bei einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/Kg. Hierzu zählen auch Motorräder mit einer Leistung von 70 kW, welche gedrosselt sind.
    Sie besitzen keine Hubraum Beschränkung.
    Alter: mindestens 18 Jahre.

 

  • A (Motorräder mit unbeschränkter Leistung):
    Diese Motorräder besitzen weder eine Leistungsbeschränkung, noch eine Hubraumbeschränkung, das heißt, mit dieser Klasse dürfen sie jedes Motorrad fahren.
    Alter: mindestens 24 Jahre.
    Ausnahmen: 2 jähriger Vorbesitz der Klasse A2
  • Die Klasse B ist befähigt zum Führen eines PKW bis maximal 3,5t zulässige Gesamtmasse (zGm) ggf. mit Anhänger, welche jedoch nicht mehr als 750kg wiegen dürfen, es sei denn das Gespannt wiegt zusammen nicht mehr als 3,5 Tonnen.
    Alter: mindestens 18 bzw. bei BF17, 17 Jahre.
    Alter: mindestens 18 bzw. bei BF17, 17 Jahre.

 

  • B96 ist eine Erweiterung der Klasse B, die es erlaubt, PKW mit Anhängern zu führen , welche mehr als 750kg wiegen. Das gesamte Gespann darf allerdings 4,25t zGm nicht überschreiten.
    Alter: mindestens 18 bzw. bei BF17, 17 Jahre.

 

  • Mit BE darf man einen PKW mit Anhänger führen, sofern dieser alleine nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist.
    Alter: mindestens 18 bzw. bei BF17, 17 Jahre.

BF17 heißt „begleitetes Fahren mit 17“, das bedeutet es muss eine eingetragene Begleitperson im Fahrzeug anwesend sein. Eine Person kann nur dann eingetragen werden, wenn sie mindesten 30 Jahre alt ist und seit mindesten fünf Jahren im Besitzt einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ist. Außerdem darf eine Begleitperson höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

  • C1/C1E (LKW bis 7,5 Tonnen ohne bzw. mit Anhänger)
    Dies sind alle Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. Die Klasse C1E erlaubt es ein Gespann mit einer zGm von bis zu 12t zu führen.
    Alter: 18 Jahre

 

  • C/CE (LKW ab 7,5 Tonnen ohne bzw. mit Anhänger)
    Damit sind alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen gemeint, welche nicht zur Personenbeförderung dienen. Auch diese Klasse bieten wir mit Anhänger an.
    Alter: mindestens 21 Jahre (in Ausnahmefällen: 18 Jahre)

Weitere:

  • Gabelstaplerausbildung
  • Ladekranausbildung
  • Erdbaumaschinen
  • Feldarbeitsgerät (FAG)
  • Gefahrgutschein Basis und Tank (ADR/GGVSEB)
  • Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF-Seminare)
  • Fahreignungsseminar (FES-Seminare zum Punkteabbau)
  • Jährliche Unterweisung (für Ladekran und Stapler)
  • Fahrerschulung
  • Berufskraftfahrer Aus- bzw. Weiterbildung
    • Beschleunigte Grundqualifikation (IHK Prüfung)
    • Module 1-5

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